Praxisbegehung angekündigt – Was nun?

18. Oktober 2024
Seminar 5, Seminare für Zahnärzte und Praxisteam

Die Gesundheitsämter und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als zuständige Überwachungsbehörden kontrollieren zunehmend Ärztliche und Zahnärztliche Einrichtungen zu den Schwerpunkten Infektionsschutz, Arbeitsschutz und den sicheren Umgang mit Medizinprodukten.  Eine Praxisbegehung kann in Ihrer Zahnarztpraxis jederzeit von einer der zuständigen Behörden angemeldet werden. Damit Sie gut vorbereitet sind haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte in einem Kurs zusammengefasst. Sie erhalten Informationen und wertvolle Praxistipps sowie notwendige Dokumente zur Minimierung von Schwachstellen in der Vorbereitung einer Begehung. Beispielhaft werden wir die verschiedenen Praxisbegehungen besprechen und alle Fragen zu Anhörungen und Anordnungen klären. Haben Sie bereits eine Praxisbegehung erlebt? Bringen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit um diese mit anderen Kursteilnehmern zu teilen.

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