Vereinbarungen bei außervertraglichen Leistungen – Was ist zu beachten?
18. Oktober 2024
12:30 – 13:15 Uhr, ZFA-Tag
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Jana Brandt
ZMV, Hermerode
Verträge sichern das Honorar. Der Grundsatz „vor Beginn der Behandlung, schriftlich…“ ist dabei die Grundlage. Nur welcher Vertrag wofür? Es werden Ihnen anhand von Beispielen folgende Verträge zur schnellen Umsetzung in Ihrer Praxis vorgestellt:
- Gesetzliche Pflicht, Sie müssen über außervertragliche Leistungen aufklären
- BMV-Z für private Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind
- BMV-Z für private Leistungen, die außerhalb der Richtlinien sind
- BMV-Z für private Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten
I…..können oder müssen Sie sogar mit Verträgen der GOZ kombinieren?